Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen für Reiseverträge mit LOOK-Sprachreisen
1. Geltungsbereich
Unsere AGRB gelten für die Erbringung von Reiseleistungen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Reisenden geschlossenen Vertrages.
2. Anmeldung / Reisebestätigung
Wir empfehlen, dass Sie sich möglichst frühzeitig anmelden. Bitte verwenden Sie für Ihre Anmeldung das Anmeldeformular auf der LOOK-Sprachreisen Webseite und füllen Sie es bitte vollständig aus.
Mit der Anmeldung bieten Sie LOOK-Sprachreisen den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann per E-Mail, schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande, d.h. wir bestätigen Ihre Anmeldung umgehend per E-Mail schriftlich und Sie erhalten den Sicherungsschein.
Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so ist dies ein neues Vertragsangebot, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb der Bindungsfrist uns die Annahme erklären (z.B. durch Überweisung der Anzahlung).
Vom Internetangebot abweichende Sonderwünsche des Teilnehmers werden wir gerne prüfen. Sonderwünsche werden jedoch nur dann Vertragsinhalt, wenn sie durch LOOK-Sprachreisen in der Reisebestätigung ausdrücklich bestätigt worden sind.
3. Zahlungsbedingungen und Versand der Reiseunterlagen
Der Reisende ist verpflichtet, die für die gebuchten Reiseleistungen vereinbarten Preise zu zahlen.
Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651k Abs. 3 BGB erfolgen. Bei Vertragsschluss wird gegen Aushändigung einer Reisebestätigung und eines Sicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von ca. 10 - 20 % des Gesamtpreises fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
Nach Eingang der Anzahlung werden Ihnen die Reiseunterlagen mit allen notwendigen Informationen per Email oder Post (je nach Wunsch) zugesandt.
Die Restzahlung wird zu den vereinbarten Terminen (je nach Kursort zwischen 4 Wochen vor Reisebeginn bis zum 1. Schultag) fällig.
4. Ersatzperson
Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen (gilt nicht für Flüge). Die dadurch entstehenden tatsächlichen Mehrkosten haben der Reisende sowie der Dritte als Gesamtschuldner zu tragen. Die Parteien vereinbaren, dass eine Mehrkostenpauschale ohne gesonderten Nachweis von LOOK-Sprachreisen vom Reisenden sowie dem Dritten als Gesamtschuldner geschuldet wird. Die Mehrkostenpauschale beträgt für jede zu ersetzende Person 50,00 EUR. Soweit durch den Personenwechsel noch weitere Kosten durch den Leistungsträger insbesondere bei Flugleistungen anfallen, werden diese gesondert berechnet. Es steht Ihnen der Nachweis frei, dass uns durch die Ersetzung keine oder niedrigere Kosten als die Mehrkostenpauschale entstanden sind.
Sofern die dritte Person den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegen stehen, können wir der Ersetzung widersprechen.
5. Umbuchung
Ein Umbuchungswunsch des Reisenden, innerhalb eines Kursortes und entsprechend der Verfügbarkeit der Leistungen, ist einmalig bis 14 Tage vor Reiseantritt gegen ein Umbuchungsentgelt von 50,00 EUR möglich. Mehrfache Umbuchungen sowie Umbuchungen, die später als 14 Tage vor Reiseantritt erfolgen, gelten als Rücktritt und Neubuchung. In diesem Fall wird die u.g. Rücktrittsregelung (siehe 6.) für die Berechnung der Umbuchungskosten angewendet.
Bei einem späteren Rücktritt, einer bereits umgebuchten Reise, gilt für die Berechnung der Rücktrittskosten, der höher gebuchte Reisepreis.
Falls Sie vor Ort umbuchen bzw. aufgrund einer frühzeitigen Abreise oder aus sonstigen Gründen einzelne Leistungen vor Ort nicht in Anspruch nehmen, haben Sie gegenüber LOOK-Sprachreisen keine Ansprüche auf Minderung des Reisepreises.
6. Rücktritt durch den Reisenden
Sie können vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei LOOK-Sprachreisen. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so können wir eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen.
Die Höhe der Entschädigung berechnet sich anhand folgender Prozentsätze:
Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt: 20%, mindestens 120,00 EUR pro Person
ab dem 29. Tag bis 15 Tage vor Reiseantritt: 30 %
ab dem 14. Tag bis 8 Tage vor Reiseantritt: 40 %
ab dem 7. Tag bis 4 Tage vor Reiseantritt: 60 %
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise: 100% des Gesamtpreises
Stornokosten für zusätzlich gebuchte Flüge werden entsprechend der Maßgaben des Leistungsträgers berechnet (bis maximal 100% des Rechnungsbetrages).
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
LOOK-Sprachreisen kann in folgenden Fällen nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
Wenn der Teilnehmer die Durchführung der Sprachreise ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung von nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
8. Haftung, Haftungsbeschränkung
LOOK-Sprachreisen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt (§ 651 h BGB), soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Wir haften nicht für außerhalb des Reisevertrages von Ihnen vor Ort gebuchte Fremdleistungen (z.B. Ausflüge).
9. Obliegenheiten des Reisenden, Gewährleistung
Bei Feststellung eines Mangels ist der Reisende verpflichtet, unverzüglich die ihm mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene örtliche Ansprechperson und LOOK-Sprachreisen zu unterrichten, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen, tritt Minderung nicht ein.
Sollten Sie vor Ort den Entschluss fassen, die Reise wegen Mängel abzubrechen, so müssen Sie auch in diesem Fall zunächst den Mangel anzeigen und eine zur Beseitigung des Mangels angemessene Frist bestimmen und verstreichen lassen, ohne das Abhilfe geleistet wurde. Der Bestimmung einer Frist bedarf es dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
Unsere Partnerschulen bieten unterschiedliche Leistungsstufen bzw. Niveaus an. Bei Gruppenkursen wird das entsprechende Sprachniveau vor Ort am ersten Unterrichtstag getestet. Es ist nicht auszuschließen, dass der Einstufungstest in Ausnahmefällen nur ein oder zwei Teilnehmer einer Kenntnisstufe zum Gruppenunterricht am 1. Kurstag ergibt. In diesem Fall führen die Schulen den Kurs als Einzelunterricht in einer reduzierten Stundenzahl durch. Es handelt sich dann in jedem Fall um eine Qualitätssteigerung, ohne dass Ihnen Mehrkosten dadurch entstehen.
10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Sprachreise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Sprachreise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert ist.
Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c - 651f BGB verjähren in einem Jahr nach dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
11. Mindestalter
Das Mindestalter für unsere Teilnehmer an den Sprachkursen beträgt zwischen 13 und 17 Jahren. Bei Minderjährigen wird die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten benötigt.
12. Pass -, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
LOOK-Sprachreisen unterrichtet die Reisenden mit deutscher Staatsangehörigkeit über notwendige Pass-, Visumerfordernisse, insbesondere über voraussichtliche Fristen und Stellen zur Erlangung dieser Dokumente, sowie deren eventuelle Änderungen vor dem Reiseantritt. Wir weisen darauf hin, dass möglicherweise andere Pass- und Visumerfordernisse für Ausländer gelten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Der Reisende hat ein erforderliches Visum selbst zu besorgen und ist für die Einhaltung sämtlicher für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten; dies gilt nicht, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch LOOK-Sprachreisen bedingt sind.
Aktuelle Pass- Visa- und Gesundheitsbestimmungen finden Sie unter Länderinformationen des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de).
Bitte informieren Sie sich auch rechtzeitig über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahme und holen ggf. ärztlichen Rat ein. Informationen können Sie bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.bzga.de) erhalten.
13. Reise-Ausfall-Versicherung
Mit der Buchungsbestätigung wurde für Sie eine Reise-Ausfall-Versicherung abgeschlossen. Diese Versicherung beinhaltet die nach § 651k BGB vorgeschriebene Absicherung: Wenn Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters ausfallen, übernimmt die Versicherung die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises sowie zusätzlich notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden (Versicherten) für die Rückreise entstehen. Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie den Sicherungsschein. Er garantiert Ihnen - zusammen mit den Buchungs- und Zahlungsbelegen - die Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Versicherungsfall.
14. Versicherungen
In den Leistungspakten sind keine Reiseversicherungen enthalten. Wir empfehlen unseren Reisenden den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Der Reisende ist selbst verantwortlich Versicherungen für reisespezifische Ereignisse, die vor, während oder nach seiner Reise auftreten können, abzuschließen.
15. Sonstiges
An Feiertagen bleiben die Schulen geschlossen. Der Unterricht wird in den meisten Fällen nicht nachgeholt.
16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Klagen gegen den Veranstalter sind an dessen Sitz zu erheben.
Für Klagen des Veranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Veranstalters maßgebend.
Sprachreisenvermittler und -veranstalter LOOK-Sprachreisen
Inhaber: Rayk Lerike
Höhenweg 24, 82541 Münsing, Deutschland
Tel.: 08177 - 99 88 77
Fax: 08177 - 99 88 66
E-Mail: info@look-sprachreisen.de

